AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bootsfahrer(inen) sind für ihre eigene Sicherheit zuständig. Der / die Bootsfahrer(in) ist für alles was auf dem Fluss passiert eigenverantwortlich. Der / die Bootsfahrer(in) werden auf die Gefahrenquellen auf dem Fluss hingewiesen.

a) Der / die Bootsfahrer(in) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, festes Schuhwerk während der Bootstour anzuziehen. Verstößt er gegen diese Anordnung, ist er für Verletzungen selbst verantwortlich.

b) Der / die Bootsfahrer(in) bekommt er eine Einweisung, die auf die Gefahrenquellen auf dem Fluss hinweisen. Damit ist die Verantwortung auf ihn übertragen, wenn der die Bootstour beginnt.

2. Bootsfahrer und Kinder. Der / die Bootsfahrer(inen) wird darauf hingewiesen, dass die Kinder mindestens 8 Jahre oder älter sein sollten und schwimmen können, damit sie an der Bootstour teilnehmen können,

a) Der / die Bootsfahrer(in) ist für die Kinder, die er mit auf die Bootstour nimmt, selbst verantwortlich.

3. Umweltschutz: Der / die Bootsfahrer verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich an der Ruhr die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung Main/Tauber einzuhalten und nur die zugelassen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie vom Kanutouristik-Drescher informiert werden, zu benutzen.

4. Beschädigung: Werden Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

5. Nach Antritt der Tour: Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung derTour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so   behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Tour, wird der Veranstalter durch den jeweiligen Tourleiter vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

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