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1. Bootsfahrer(inen) sind für ihre eigene Sicherheit zuständig. Der / die Bootsfahrer(in) ist für alles was auf dem Fluss passiert eigenverantwortlich. Der / die Bootsfahrer(in) werden auf die Gefahrenquellen auf dem Fluss hingewiesen.
a) Der / die Bootsfahrer(in) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, festes Schuhwerk während der Bootstour anzuziehen. Verstößt er gegen diese Anordnung, ist er für Verletzungen selbst verantwortlich.
b) Der / die Bootsfahrer(in) bekommt er eine Einweisung, die auf die Gefahrenquellen auf dem Fluss hinweisen. Damit ist die Verantwortung auf ihn übertragen, wenn der die Bootstour beginnt.
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